Gewähr für unabhängige und objektive Gutachtenerstellung durch die vorhandenen Zertifizierungen mit regelmässigen Audits durch InterZert®, BVSwiss®
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Gewähr für unabhängige und objektive Gutachtenerstellung durch die Einhaltung die Standesregeln der STV, SIA, SKGE, SFPE
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in Fällen von Befangenheit, unzureichender Informationspolitik und Interessenskonflikten behalten wir uns eine Ablehnung oder auch Abbruch der Mandatschaft vor.
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Gutachten und Expertisen nach dem geltenden Recht für Gutachten, wie Schweizerischen OR, BGB (D), ZPO (CH + D + AT)
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Gerichtsgutachten / Gerichtsexpertisen durch dirkte Beauftragung von Gericht
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Schiedsgutachten durch einvernehmliche Beauftragung aller involvierter Parteien, mit Rechtssicherheit für alle Parteien ohne Möglichkeit zu einem Rekurs / Berufung gegen Berichtsergebnis.
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Beweissicherungen + Beweisaufnahmen zur nachhaltigen Dokumentation der aktuellen Situation / Ausbauzustand.
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Gemeinschafts-Expertise / Gutachten von mehreren Parteien mit allgemeiner Akzeptanz der Ergebnisse ohne Rechtssicherheit.
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Privat- und Parteigutachten / Expertise durch eine Partei beauftragt
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Expertisen und gutachterliche Stellungnahmen im Rahnen von Bauherrenvertretung(en)